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Besuche nach neuer LVO vom 1. Juli

Liebe Angehörige, liebe Betreuer,

in der Landesverordnung sind weitere Lockerungen des Besuchsverbotes beschrieben, denen wir selbstverständlich Rechnung tragen. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Kooperation mit den Gesundheitsämtern und den Beratungs- und Prüfbehörden, mit denen wir alle Maßnahmen eng abstimmen.
Bewohner dürfen zwei Besucher aus dem nahen persönlichen Umfeld täglich ohne zeitliches Limit empfangen. Besuche sind Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen damit möglich, allerdings unter Einhaltung klarer Vorgaben und wir sind verpflichtet, diese zu kontrollieren.
Dabei beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:

Der Besuch ist nur in den Bewohnerzimmern, in separaten Besuchsräumen oder anderen geeigneten Besucherbereichen sowie in Gartenanlagen und Außenbereichen der Einrichtung erlaubt.

  • Besucher müssen sich auf direktem Weg unter Vermeidung von weiteren Kontakten zu anderen Bewohnern zu den genannten Örtlichkeiten begeben.
     
  • Sie müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten.
     
  • Sie müssen immer einen Mund­Nasen­Schutz tragen.
     
  • Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln (Desinfektion, Tragen von Schutzkleidung usw.) nachkommen.
     
  • Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
     
  • Sie dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
     
  • Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben.
     

Gerne stellen wir für Sie die Desinfektionsmittel zur Verfügung, für einen Mund-Nasen-Schutz müssen Sie selbst Sorge tragen. Auch Besuche in Doppelzimmern sind unter Berücksichtig der vorgegebenen Hygienemaßnahmen gestattet. Die Beschränkung der Besucherzahlen gilt nicht für Besuche von schwerkranken oder sterbenden Bewohnern.

Bei jedem Besuch müssen Name, Vorname, Telefonnummer, die Zimmernummer des Besuchten und die Besuchszeit jeder Besucherin und jedes Besuchers dokumentiert werden. Diese Daten werden, wie datenschutzrechtlich vorgegeben nach vier Wochen vernichtet.

Wir begrüßen diese Schutzvorkehrungen, da in unserer Einrichtung Menschen leben, die aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe für eine Corona-Infektion zählen.

Für Rückfragen zu den Besuchsregelungen in den Einrichtungen unserer Trägerschaft stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung. Ganz herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Bruder Bonifatius Faulhaber
Vorstandsvorsitzender
Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e.V.

 

 

 

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